Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.02.2004 - 20 W 48/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7850
OLG Frankfurt, 10.02.2004 - 20 W 48/04 (https://dejure.org/2004,7850)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2004 - 20 W 48/04 (https://dejure.org/2004,7850)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 20 W 48/04 (https://dejure.org/2004,7850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 57 Abs 2 S 1 Nr 5 AuslG, § 5 FrhEntzG, § 7 FrhEntzG, § 12 FGG
    Abschiebungshaftverfahren: Erfordernis der mündlichen Anhörung des Betroffenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätzliche mündliche Anhörung des betroffenen Ausländers im Abschiebungshaftverfahren; Hinreichende Begründung durch das Gericht bei Nichtanhörung eines betroffenen Ausländers im Abschiebungshaftverfahren; Mündliche Anhörung als wesentlicher Bestandteil der ...

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; ; FEVG § 5; ; FEVG § 7; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mündliche Anhöhrung des betroffenen Ausländers im Abschiebungshaftverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.03.1992 - 3Z BR 29/92

    Einreise eines iranischen Staatsangehörigen; Fehlende mündliche Anhörung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2004 - 20 W 48/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht deshalb heute Übereinstimmung dahin, dass die mündliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz nur ausnahmsweise unterbleiben darf, etwa, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass die erneute Anhörung neue Erkenntnisse bringt; die Nichtanhörung ist durch das Landgericht näher zu begründen (vgl. zur mündlichen Anhörung in der Beschwerdeinstanz BayObLG NVwZ 1992, 814; NVwZ 1993, 103; NVwZ-Beil.
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2004 - 20 W 48/04
    Die landgerichtliche Entscheidung kann schon deshalb keinen Bestand haben, weil das Landgericht den Betroffenen nicht mündlich angehört hat (zur Bedeutung der persönlichen mündlichen Anhörung im Abschiebungshaftverfahren vgl. BVerfG NVwZ-Beil. 1996, 49 = AuAS 1996, 85 = InfAuslR 1996, 198 = ZAR 1996, 141).
  • OLG Dresden, 28.10.1994 - 3 W 845/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2004 - 20 W 48/04
    1995, 39; OLG Dresden = InfAuslR 1995, 162; OLG Celle OLG Celle InfAuslR 2001, 346; Nds.Rpfl.
  • BayObLG, 31.03.1992 - 3Z BR 32/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2004 - 20 W 48/04
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht deshalb heute Übereinstimmung dahin, dass die mündliche Anhörung des Betroffenen in der Beschwerdeinstanz nur ausnahmsweise unterbleiben darf, etwa, wenn mit Sicherheit auszuschließen ist, dass die erneute Anhörung neue Erkenntnisse bringt; die Nichtanhörung ist durch das Landgericht näher zu begründen (vgl. zur mündlichen Anhörung in der Beschwerdeinstanz BayObLG NVwZ 1992, 814; NVwZ 1993, 103; NVwZ-Beil.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht